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29.3.2024, 16:47 Uhr

KFZ-Versicherung Versicherungsanalyse

Besonders den Preis Ihrer KFZ-Versicherung sollten Sie regelmäßig prüfen.
Die Tarife ändern sich jährlich und sind bei den Versicherungsgesellschaften im Preis völlig unterschiedlich. Das liegt an der jährlichen Neueinstufungen der Tarifklassen. Jeder Versicherer macht dies unterschiedlich je nach Autotyp und den bei diesem Typ aufgetretenen Versicherungsschäden im Jahr.

Die Tarife schwanken deshalb erheblich zwischen den Versicherern und ändern sich jährlich. Vergleichen Sie deshalb Ihre bestehende Versicherung und holen das Bestmögliche für sich heraus.

Wer auf den Vertreter vor Ort nicht verzichten will, kann das Online-Angebot dem eigenen Vertreter vorlegen. Im Normalfall wird er Ihnen dann sicher entgegenkommen.

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Falls Sie bei mehreren Anbietern einen Vergleich der KFZ-Versicherung machen lassen, müssen Sie sich nur noch zwischen den jeweils besten Angeboten entscheiden.



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Kfz-Gutachter im Falle eines Unfalls

Wenn es zu einem Unfall kommt, können Sie zu aller erst froh sein, wenn keine Insassen verletzt werden. Häufig kommt es auch bei kleineren Unfällen jedoch zu materiellen Schäden am Auto. In diesem Fall wird zu aller erst festgestellt, wer die Schuld am Unfall trägt. Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens tragen Sie keine Verantwortung und müssen nicht für die entstandenen Unfallkosten aufkommen. In diesem Fall haben Sie laut Gesetz das Recht, von Ihrem Unfallgegner Schadensersatz zu fordern. Der Verursacher des Unfalls muss nämlich die entstehenden Kosten des Unfalls tragen. Da Sie jedoch als geschädigte Person für die Beweislast des Schadens verantwortlich sind, sollten Sie den Rat eines Kfz-Gutachters einholen, der eine Empfehlung ausspricht, welche die Höhe des entstanden Schadens beziffert.

Wird ein Kfz-Gutachter herangezogen, ist dieser zumeist für folgende Punkte verantwortlich:

Anhand dieser Informationen kann der Geschädigte dem Gericht aufzeigen, wie hoch der Schadensersatz ausfallen muss. Dieser wird schließlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachenden bzw. dem Unfallverursachenden selbst übernommen.

Die entstehenden Gutachterkosten müssen ebenfalls von dem Unfallverursachenden bzw. dessen Versicherung übernommen werden. Die Höhe der Gutachterkosten fallen dabei sehr unterschiedlich aus. Der Preis der Dienstleistung ergibt sich in der Regel aus der Höhe des ermittelten Schadens. Je Höher der Schaden, desto höher fallen auch die Kosten für den Gutachter aus. Fällt der entstandene Schaden höher aus, ist der prozentuale Anteil der Gutachterkosten am festgestellten Schaden jedoch geringer. In der Regel betragen die Gutachterkosten zwischen 200 und 900€. Wenn die Gutachterkosten unangemessen hoch ausfallen, kann die Erstattung der Gutachterkosten jedoch durch das Gericht abgelehnt werden.

Neben einem Privatgutachter kann das Gericht selbst einen Kfz-Gutachter beauftragen, wenn beide Parteien keinen Kfz-Gutachter zu Rate ziehen. Das Gerichtsgutachten wird anstatt eines Privatgutachtens als Beweis vor Gericht herangezogen. Es besteht nämlich auch die Möglichkeit, dass der Unfallverursacher ein Kfz-Gutachter heranzieht. Dies ist notwendig, da die Haftpflichtversicherung nur dann für den vollständigen Schaden aufkommt, wenn die Höhe des Schadens von einem Gutachter ermittelt wird. Ist dies nicht der Fall, übernimmt die Haftpflichtversicherung lediglich Bagatellschäden von bis zu 750€. Dies bedeutet also auch, dass bei kleineren Unfällen, bei denen der Schaden nicht besonders hoch ausfällt, kein Kfz-Gutachter herangezogen werden muss.

KFZ-Versicherungen
Eine günstige Versicherung lässt sich im Internet leicht erhalten. Die Angebote sind vielfältig und für jeden online nutzbar.

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