Als Haus-und/oder-Grundbesitzer haben Sie natürlich auch einige Pflichten, die Sie für den Notfall in der Haftpflichtversicherung abdecken sollten.
Diese Pflichten für den Grundbesitzer bestehen unter anderem in der Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Glätte, Schneerberäumung auf Bürgersteig und mehr.
Für Folgen bei Verletzung dieser Pflichten können sie auch haftbar gemacht werden.
Wichtig sind ausreichende Deckungssummen.
Angebote Grundbesitzerhafpflicht
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Hier erhalten Sie zusätzliche Informationen zur jeweiligen Versicherung