Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall (ärztlich nachgewiesen) auf Dauer außerstande ist, seinen Beruf oder seine Tätigkeit auszuüben.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel, sobald Sie zu 50% berufsunfähig sind.
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Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde mit der Rentenreform im Jahre 2001 leider grundlegend geändert. Die Berufsunfähigkeitsrenten werden nur noch für Personen gewährt, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden. Aber auch für diese Personen fällt die Versicherung wesentlich geringer aus. Diese beträgt nur noch 50% der vollen Erwerbsminderungsrente.
Für die nach diesem Termin Geborenen gibt es nur noch eine sehr niedrige Erwerbsminderungsrente, die bei bei einer Erwerbsunfähigkeit ab 50% gezahlt wird. Hier sind aber weiter zeitlich begrenzte Tätigkeiten zumutbar.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung tritt im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung erst in Kraft, wenn Sie auch irgend eine andere Tätikeit (nicht Ihr Beruf) nur noch sehr bedingt ausführen können.
Um diesen finanziellen Verlust abzusichern hilft nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung