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27.12.2024, 11:58 Uhr

Deckungskarte - Doppelkarte

Für die Zulassung eines Fahrzeuges ist eine so genannte Deckungskarte (Versicherungsbestätigungskarte) zwingend erforderlich. Die Zulassungsstelle verlangt diese bei der Anmeldung als Nachweis, ob eine Versicherung vorliegt.
Ohne diese gültige Deckungskarte wird Ihr KFZ nicht zugelassen.

Bis Ende 2002 hieß dies Versicherungsbestätigungskarte auch Doppelkarte, da die Zulassungsstelle eine Kopie (Durchschrift) an die Versicherungsgesellschaft sendete. Da dies jetzt online per Datenleitung gemacht wird, ist das nicht mehr erforderlich.

Durch diese Versicherungsbestätigung wird eine vorläufige Deckung für die KFZ Versicherung erteilt. Auch andere Versicherungsarten wie Vollkasko und Teilskasko können mit eingetragen werden. Inwiefern jedoch im Kaskobereich einer Deckungszusage erfolgt wird von den Versicherern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Sollten Sie Ihre bestehende Versicherung künden und eine neue Versicherung abschließen, erfolgt diese Mitteilung an die Zulassungsstelle vom Versicherer und Sie müssen sich um nichts kümmern.

Nur bei einer neuen Zulassung eines Fahrzeuges müssen Sie sich selbst diese Karte von ihrer Versicherungsgesellschaft ausstellen lassen und diese bei der Zulassung vorlegen.
Es ist üblich, dass die Versicherungsunternehmen bei bestehenden KFZ-Versicherungen eine Deckungskarte den Unterlagen beifügen. Diese können Sie dann bei einem Fahrzeug-Wechsel gleich nutzen.

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