Die Gesellschaft prüft das Risiko für die Aufnahme in der privaten Krankenversicherung. Hier müssen alle Angaben zur Ermittlung des Risikos wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden.
Diese Angaben müssen im Versicherungsantrag vollständig und wahrheitsgemäß eingetragen oder bei Bedarf extra beschrieben werden. Bei unrichtigen oder nicht gemachten Angaben hat der Versicherer auch noch zu einem späteren Zeitpunkt das Recht, den Vertrag zu kündigen oder von bestimmtem Leistungen zurückzutreten.
Bei jedem Antrag wird der angegebene Hausarzt von der Versicherung schriftlich konsultiert. Dabei werden Informationen zum Krankheitsbild ect. angefordert. Mit der Unterschrift auf dem Antrag erteilen Sie hierfür die Erlaubnis.
Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung für Familienangehörige. In der Privatkrankenversicherung ist für jedes Familienmitglied ein extra Betrag zu entrichten.
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