Welche Voraussetzungen für die private KV?
Der Gesetzgeber ermöglicht nur bestimmten Personen eine private Krankenversicherung als Vollversicherung. Inwiefern sich das die nächsten Jahre ändert wird sich zeigen.
Gerade für Personen, die sich allein versichern können (ohne Familie), ist ein Wechsel überlegenswert.
- Angestellte, Arbeiter
Diese Personen müssen ein dauerhaftes monatliches Einkommen von mindestens 3863 EUR haben. Gerade hier ist der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in den meisten Fällen sehr lukrativ und zusätzlich mit höheren Gesundheitsleistungen verbunden. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber 50% der Kosten.
Wer sich hier nicht sicher ist sollte unbedingt nachfragen.
- Selbständige, Freiberufler, Unternehmer
Bei diesem Personenkreis besteht keine Versicherungspflicht. Sie können frei wählen, ob sie sich überhaupt nicht versichern, freiwillig gesetzlich versichern oder in eine private Krankenversicherung eintreten.
- Studenten
Studenten sind zum Ablauf des 25. Lebensjahres beitragsfrei in der Familienversicherung gesetzlich versichert. Bis zum 30.Lebensjahr oder 14. Fachsemester sind mit einem einheitlichen Betrag gesetzlich krankenversichert.
Anschließend können sich Studenten eine private Krankenversicherung wählen.
- Beamte
Beamte oder Angestellte aus dem öffentlichen Tarif, die einen Beihilfeanspruch haben, können sich privat versichern.
Der Beamte erhält einen prozentualen Beihilfezuschuß. Dieser liegt je nach familiären Verhältnissen zwischen 50% bis 70%, für mit versicherte Kinder 80%.
Die Versicherungsleistungen orientieren sich an den gesetzlichen Krankenkassen.
Diese finanzielle Lücke kann mit einer privaten Krankenversicherung geschlossen werden.
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